Die Familienkiste von Graffenried wurde am 5. April 1723 gegründet. Hans Braun schreibt in seinem Buch:
«Von 1700 an begannen die Berner Patrizierfamilien, spezielle Körperschaften, Familienkisten genannt, zu gründen. Sie entstanden dadurch, dass alle oder ein Teil der vor allem männlichen Familienmitglieder ein nicht mehr aufteilbares Kapital zusammentrugen oder eben «in die Kiste» einbrachten und dieses gewinnbringend anlegten.
Von «Familienkisten» spricht man, weil das eingebrachte Bargeld, die gekauften Wertpapiere und weitere wichtige Dokumente anfänglich in einer mit mehreren Schlössern versehenen Eisenkiste, aufbewahrt wurden. Der Begriff meint aber vor allem die Körperschaft, bestehend aus Familienmitgliedern, die sich ihr mit ihren Einschüssen angeschlossen haben.»
1743 entstand zur Unterstützung mittelloser Frauen eine «Weiberkiste». Sie wurde 1779 mit der Männerkiste zusammengelegt.
Die freiwillige Einbringung von Vermögen erfolgte ursprünglich ohne Rückzugsmöglichkeit. Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr konnte jeder männliche Nachfahre stimmberechtigtes Mitglied der Familienkiste werden. Damit wurde aber auch ein sogenanntes Einzugsgeld fällig, nach heutigen Massstäben einem Mitgliedsbeitrag «à fonds perdu» gleich. Ebenso flossen der «Kiste» Zuwendungen aus Erbschaften, Legaten und Mandatsabgaben aus ausländischen Diensten zu, weswegen die Republik Bern 1740 eine Vermögensobergrenze und ein Verbot von Immobilienbesitz verfügte, um ein kapitalrechtliches Gleichgewicht unter den Patrizierfamilien zu wahren.
Mit der Aufhebung der Republik Bern in der Helvetik sank zwar zunächst das Kistenvermögen, jedoch fühlte man sich an die ehemaligen Bestimmungen zu Vermögensobergrenze auch nicht mehr gebunden – erst 1837 führte ein kantonales Gesetz eine solche Obergrenze wieder ein, was u.a. dazu führte, dass Kistenmitglieder unter Auszahlung ihres Vermögensanteils aus dem Kistenverbund austraten. Nichtsdestotrotz wurden neben Unterstützungsleistungen bis in die 1970er Jahre auch Dividenden an die Mitglieder ausgezahlt, die hiernach jedoch den ausgerichteten Familientagen zugutekamen. Seit 1933 besteht neben der traditionellen «Kiste» zudem eine Familienstiftung als Erziehungs- und Unterstützungsstiftung.
Die Familienkiste nahm auch auf die Heiratskreise ihrer Mitglieder Einfluss, es sollten jegliche Ehen mit einem Partner oder Partnerin vermieden werden, die nicht als ebenbürtig galten. Zugleich wurden aber auch Schulden fehlhafter Mitglieder übernommen, um Reputationsschäden zu vermeiden.
Seit 1985 ist die Familienkiste vereinsrechtlich organisiert. Gemäss den ersten Statuten konnten nun auch Töchter aufgenommen werden. Bei der Heirat verloren sie die Mitgliedschaft allerdings wieder. Seit der Revision dieser Statuten von 1987 können die Töchter nach ihrer Heirat weiterhin Kistenmitglieder bleiben. 2013 erfolgte eine weitere Öffnung der Familienkiste. Neu können nun auch Nachkommen von David Franz oder Friederich Emanuel von Graffenried ab der fünften Generation, die den Namen von Graffenried nicht tragen, Mitglieder werden.
Der Kistenrat (Vorstand) besteht aus einem Präsidenten (2020 wurde zum ersten Mal eine Präsidentin gewählt), einem Kistenverwalter und drei Kistenräten. Einmal jährlich treffen sich die stimmberechtigen Kistenmitglieder zur Vereinsversammlung.
Familienanlässe und -ausflüge finden heute an wechselnden Orten für alle männlichen und weiblichen Mitglieder der Familienkiste und deren Familien statt. Die periodisch erscheinenden Familienbriefe dienen zudem dem informellen Austausch und dem Zusammenhalt der Familie. Eine wichtige Rolle spielt auch das Familienarchiv, dessen Bestand regelmässig gemehrt wird.
Literatur
Hans Braun: Notabeln – Patrizier – Bürger. Geschichte der Familie von Graffenried, Stämpfli Verlag, Bern 2012